Guten Morgen,
ich habe hier ein vereinf. UN verfahren, Antrag auf Festsetzung durch Jugendamt als Beistand für das Kind. Also setzte ich ja zum einen hälft. Kindergeld an? Dazu gibt es 2 VKH Anträge einmal für das Kind und einmal für die Mutter. Ich würde nun nur den für das Kind bearbeiten oder doch beide da ja beantragt bzw. sagen der zweite ist so nicht notwendig?
Danke!