Testament wirksam errichtet

  • Hallo,
    ich habe ein Testament vorliegen, dass als erstes handschriftlich errichtet wurde mit Datum, Ort und zum Schluss die Unterschrift. Da die Handschrift sehr unleserlich ist, hat die Erblasserin es nochmal mit PC geschrieben und mit dem Testament verbunden. Des Weiteren sind noch zwei weitere Seiten mit PC geschrieben worden wiewiel Vermögen sich wo befindet.
    Aus dem Inhalt: Es wurde der Exmann eingesetzt. Er soll das Haus in dem er momentan wohnt behalten, da er dafür auch den Abtrag zahlt.
    Weiter wurde der Lebensgefährte der Erblasserin eingesetzt für ein weiteres Haus wo die Erblasserin zuletzt gewohnt hat. Alle Girokonten und Sparkonten sowie Hausrat etc. sollen auch dem Lebensgefährten zufallen.

    Wie würdet ihr es sehen
    1. Frage: Ist das Testament trotzdem wirksam, jedenfalls alles was handgeschrieben ist?
    2. Frage: Würdet ihr als Erben den Lebensgefährten einsetzen? Und als Vermächtnisnehmer den Exmann ansehen?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

  • ... 1. Frage: Ist das Testament trotzdem wirksam, jedenfalls alles was handgeschrieben ist? ...

    Ja.

    ... 2. Frage: Würdet ihr als Erben den Lebensgefährten einsetzen? Und als Vermächtnisnehmer den Exmann ansehen? ...

    Dazu bedarf es weiterer Ermittlungen (Anhörung der Beteiligten; Feststellung, wie hoch jeweils der Wert des Zugewendeten ist).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Also was selbst ge- und unterschrieben ist, ist auf jeden Fall ein wirksames Testament. Mit dem Computer das kann nur eine Leseabschrift sein und den Erben helfen das Vermögen zu finden, enthält aber nach anscheinend eh keine letztwillgen Verfügungen. Da seh ich also auch kein Problem.

    Wer Erbe ist, kann ich nach den Angaben nicht sagen. Hängt von den genauen Formulierungen und ggf. auch dem Gesamtvermögen ab. Nach den Umständen muss man dann auslegen, ob Teilungsanordnung oder Erbe/Vermächtnis.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • wie Papenmeier- Es gibt ein Originaltestament, eine Lesehilfe (per PC) und eine Vermögensaufstellung.

    Wen ich als was ansehen würde kommt auf den genauen Text des Testaments an. Sollte weder Vermächtnis noch Erbe angeprochen sein und nur bestimmt wer was bekommt würde ich einen quotenlosen Erbschein bevorzugen. Denn für solche ungenauen Fälle ist er da.

  • Da die Handschrift sehr unleserlich ist, hat die Erblasserin es nochmal mit PC geschrieben und mit dem Testament verbunden.


    Ich frage mich, woher Du weißt, dass es die Erblasserin war. :gruebel:

    Ist aber auch egal, denn das handgeschriebene Testament ist wirksam, sofern sich - ohne die Leseabschrift (!) - entziffern läßt, was dort steht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ja, soeinfach ist das echt nicht. Das handschriftliche Testament muss im Wesentlichen lesbar sein, sonst ist es unwirksam. Da hilft auch keine (von wem auch immer) verfasste Leseabschrift durch PC-Ausdruck.

    https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testa…nleserlich.html

    Und was die Auslegung anbelangt...dazu kann man mit dem bisschen Sachverhalt nun wirklich keine belastbare Aussage treffen. Sorry.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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