Hallo zusammen,
ich bearbeite erst seit kurzem Aufgebotssachen und habe folgende Frage:
Es gibt ein Grundstück, dass bis 2005 Frau X gehörte, dann aufgelassen wurde an Herrn Y, darauf lastete eine mitübertragene Grundschuld. Dafür soll nun der Brief für kraftlos erklärt werden. Den Antrag dazu stellt Herr Y mit der Begründung, Frau X habe das Darlehen schon lange zurückgezahlt. Meine Frage ist jetzt, ob dann nicht Frau X den Antrag stellen muss bzw.zustimmen muss, da das Recht nach Rückzahlung durch sie doch ihr zustehen könnte und nicht dem aktuellen Eigentümer oder?