Betr.: Ba-Wü
ForumStar Ba-Wü druckt jetzt in Betreuungssachen bei beglaubigten Abschriften das Siegel mit der Aufschrift Amtsgericht und Baden-Württemberg automatisch neben dem Beglaubigungsvermerk mit aus.
Ist dieses Siegel gültig ? Wird es vom Grundbuchamt anerkannt ?
Automatischer Siegelausdruck
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Im Grundbuchbereich heiß diskutiert und hätte sich auch finden lassen...
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Ist dieses Siegel gültig ? Wird es vom Grundbuchamt anerkannt ?Wäre es anders , müsste § 169 III ZPO ungültig sein.
Der neue Siegelabdruck in Ba-Wü betrift nur die "maschinellen" begl. Abschriften ohne Unterschrift .
Bei den Abschriften " mit Unterschrift " ( so die Auswahl im Empfängermodul getroffen wurde ) bleibt es beim Stempeldruck.Leider akzeptiert unser zentrales Grundbuchamt keine begl. Abschriften ohne Unterschrift und Siegel , sodass wir für Grundbuchzwecke beim Nachlassgericht begl. Abschriften
" mit Unterschrift" in fS auswählen. -
Leider akzeptiert unser zentrales Grundbuchamt keine begl. Abschriften ohne Unterschrift und Siegel , sodass wir für Grundbuchzwecke beim Nachlassgericht begl. Abschriften "mit Unterschrift" in fS auswählen.Auf welcher Rechtsgrundlage verweigert sich das GBA?
Aufgrund der Vorschriften des LFGG?
Seit wann kann Landesrecht -LFGG- Bundesrecht -ZPO- brechen?
Oder hat das GBA einen anderen Rechtsgrund genannt? Unserem fiel nur das LFGG und das Wort „Unterschrift“ ein.
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Oder hat das GBA einen anderen Rechtsgrund genannt? Unserem fiel nur das LFGG und das Wort „Unterschrift“ ein.
Ich fürchte auch , dass das GBA eher ein Unterschriftsproblem als ein Siegelproblem hat.
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vgl. auch:
Nr. 2.3 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des[baden-württembergischen] Innenministeriums zur Gestaltung, Verwendung und Sicherung von Dienstsiegeln (VwV Dienstsiegel) vom 28. Oktober 2016 (GABl. S.642) sagt allerdings: "Erfolgt die Siegelverwendung durch die anderen Behörden oder Stellen [= andere als Ministerien] anlässlich von landesweit eingesetzten elektronischen Fachverfahren, ist beim Namen [der Behörde oderStelle] die Ortsangabe entbehrlich."
https://rechtspflegerforum.de/showthread.php?1262-§-29-III-GBO-Siegel-oder-Stempel/page16 -
Du bist echt ein Knaller. Verlinkst auf Dich selbst.
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