• Hallo,


    Unsere Behörde sucht nen neuen SAP. Grundsätzlich würde mich das interessieren, aber was nun? Wenn ich das mache, möchte ich das natürlich auch GUT machen, es wäre wirklich blöd mich da zu bewerben und dann festzustellen, dass mir diese Aufgabe NULL liegt.
    Mir ist allerdings ziemlich unklar, auf was KONKRET man sich in der Praxis einstellen müsste? Wie sieht das "Alltagsgeschäft" aus? (Es wird wohl nicht jeden zweiten Tag jemand mit Alkoholproblemen kommen, schließlich trinkt nicht die gesamte Justiz...) Muss ich mir das so vorstellen, dass die Leute kommen "Ich bin überlastet" sagen und dann erwarten, dass ich eine Änderung der Geschäftsverteilung durchsetze?

    Ich habe mal eine aktive SAP danach gefragt. Die Antwort war "Datenschutz". Nun verstehe ich SEBSTVERSTÄNDLICH, dass das sensible Informationen sind und man mit "Kollege A säuft" "Kollegin B prügelt ihre Kinder" oder "Kollege C ist süchtig nach Pornographie"... nicht hausieren gehen darf. Gar keine Frage...

    Trotzdem fände ich es sehr wichtig sich vorher zu informieren anstatt in den blauen Dunst hinein nur nach Lektüre des allgemeinen Info-Blatts ein solches Amt zu übernehmen. Und es dann schlecht aus zu üben, weil man dafür nicht gemacht ist...

    Daher meine Frage: Gibt es irgendwelche anonymisierten Berichte? Kann mir jemand gegen kollegiales Ehrenwort nicht nachzuforschen von welcher Behörde die Rede ist, etwas mehr erzählen? Weiß jemand Rat?

    Dankeschön

  • Hallo ???,

    schön, dass Du Dich für das Amt des SozialenAnsprechpartners interessierst.
    Schon vorab: kein SAP wird Dir Auskünfte zu konkreten Fällengeben. Das ist ja gerade der Sinn der Schweigepflicht. Daher wirst Du nur immerganz allgemeine Auskünfte bekommen.
    Du fragst Dich, ob Du überhaupt geeignet bist? Wie ist dennDein „Stand“ in der Behörde? Bist Du bereits Vertrauensperson, sprechen DichKollegen mit Problemen an? Das ist bereits ein gutes Indiz dafür, dass Du auch alsSAP angesprochen wirst.
    Dann muss ja wahrscheinlich noch Deine Behördenleitungebenfalls der Meinung sein, dass Du geeignet bist, ebenso der Personalrat.
    Wenn Du Dich bewirbst und in den engeren Kreis kommst, gibtes noch ein psychologisches Auswahlverfahren. Und ob alle geeigneten Personendirekt einen Ausbildungsplatz bekommen, ist auch nicht sicher.
    Wenn dann alle „Hürden“ geschafft sind, erhältst Du einewirklich eindrucksvolle Ausbildung, die Dir viele Ängste nimmt und Dich sehrgut für den Alltag vorbereitet.
    Du arbeitest während der Ausbildung auch schon als SAP undwirst feststellen, dass jedes Gespräch besser wird.

    Nein: Du änderst keine Geschäftsverteilung!
    Du kannst aber helfen ein Gespräch des Klienten mit derVerwaltung vorzubereiten, in welchem der Klient selbst um eine Änderung derGeschäftsverteilung bittet.
    „Hilfe zur Selbsthilfe“

    Das ist natürlich eine sehr verkürzte Erklärung.

    Welche Probleme an Deiner konkreten Behörde auf den SAPzukommen, kann man vorab nicht sagen.

    Hier ein Auszug aus einem mittlerweile leider relativ altenBericht:

    - Inanspruchnahmenach Häufigkeit -

    l Zusammenarbeit mit Kolleginnen und
    Kollegen,
    l Überlastung am Arbeitsplatz,
    l Zusammenarbeit mit Vorgesetzten,
    l Ehe oder Partnerschaft,
    l Psychische Erkrankungen,
    l Mobbing,
    l Körperliche Erkrankungen,
    l Suchterkrankungen,
    l Erziehungsprobleme,
    l Probleme als Vorgesetzte mit Mitarbeitern,
    l sonstige gesundheitliche Probleme,
    l Schulden,
    l Essstörungen und Probleme mit dem
    Körpergewicht,
    l Probleme mit Medikamenten,
    l Probleme mit dem Rauchen.
    l sonstige Probleme.

    Ich hoffe, dassich ein bisschen helfen konnte!

  • In NRW gibt es im Intranet eine eigene Seite zum Sozialen Ansprechpartner.
    Dort steht auch etwas zu den Aufgaben, der Ausbildung und der Rolle in der Organisation.
    Ich vermute, dass sich in anderen Landesintranetzen ähnliches finden lässt.

  • Also handelt es sich vielfach um allgemeine Lebenshilfe, wie dies z. B. auch ein "Sorgentelefon" bietet?
    Gibt es Vorgaben, ob die Tätigkeit und die Ausbildung im Haupt- oder im Nebenamt stattfinden soll, hat man also einen Anspruch auf Vertretung?
    Und wo ist der Unterschied zum Personalrat?

  • In NRW gibt es eine AV. Die Tätigkeit wird nach der AV im Nebenamt während der Dienstzeiten ausgeübt.
    Hier ist der SAP mit einer entsprechenden Freistellung ausgestattet, da man nicht die Erwartung haben kann, dass sich jemand neben seiner Arbeit noch um die Aufgaben des SAP kümmert.

    Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter in ihrer Gesamtheit und nicht die Interessen eines Einzelnen.
    Der SAP vertritt, sofern ein Betroffener dies wünscht, ausschließlich die Interessen dieser Person.

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