Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder einen Schubs von der Leitung...
Der Eigentümer, wohnhaft in Schweden, wird beim KV von einem mündlich Bevollmächtigten vertreten. Die Grundstücke werden an den Neffen übertragen. Statt einer Erklärung unterschreibt der Eigentümer nunmehr lediglich auf "seiner" beglaubigten Ablichtung der Urkunde. Unterschrift wird von einem schwedischen Notar beglaubigt (allerdings auch nur der Name, kein Geb.datum oder sonstiges Identifikationsmerkmal).
Reicht die (beglaubigte) Unterschrift aus, auch wenn tatsächlich keine Erklärung (sprich Genehmigung) abgegeben wird, oder bin ich zu streng, wenn ich eine ordentliche Erklärung verlange? Immerhin kann ich ja davon ausgehen, dass er mit der Übertragung einverstanden ist und den Vertrag kennt, wenn er ihn unterschreibt, oder?
Danke schon einmal für eure Meinungen...