Hallo zusammen,
hier eine Frage zur Vergütungsfähigkeit bei Auslandsrecherchen des Nachlasspflegers.
Habe in einem Vergütungsantrag gegen den reichen Nachlass eine Position in welcher der Pfleger 24 Stunden a 110 EUR abrechnet hinsichtlich einer durchgeführten Recherche in Tschechien bei dortigen Standesämtern. Er gibt erläuternd an, dass er am Sonntag angereist sei und am Folgetag wieder abgereist ist. Er hat mit Reisetätigkeit/Übernachtung... also 24 aufgewendet. Nun stellt sich die Frage in welcher Höhe hier jedoch was vergütbar ist. Die eigentliche Recherche ja, aber auch die Zeit seiner seine Nachtruhe usw. ? Wenn er am Sonntag angereist ist, wird wohl noch kein Standesamt geöffnet haben.
Hat jemand hier Rechtssprechung/Kommentierung zur Hand die diese Fragen aufgreift? Danke in Voraus.