Es lag ursprünglich vor ein Antrag durch die Kindesmutter auf Einbenennung Ihres Sohnes.
Mutter war schonmal verheiratet, hatte dort den Ehenamen X. Das Kind aus dieser Ehe trägt noch diesen Namen. Sowohl die Kindesmutter als auch der mitsorgeberechtigte Kindesvater haben erneut geheiratet und jeweils neue Namen. Die Mutter hat mit ihrem neuen Ehemann 2 weitere Kinder, die beide den (neuen) Ehenamen der Mutter führen.
Die Mutter trägt nun vor, dass sich der erste Sohn aufgrund seines Namens ausgeschlossen fühlt. In der Akte befindet sich ein Schriftstück des Vaters, in welchem sein Einverständnis zur Namensänderung erklärt wird. Aus der Akte geht hervor, dass der Kindesvater jedoch nicht mehr beim Standesamt vorstellig war.
Der Mutter wurde in der Akte nunmehr mitgeteilt, dass die bisher vorgetragenen Gründe für eine Einbenennung nicht ausreichen. Ab diesem Zeitpunkt tritt nun ein Anwalt der Familie auf den Plan. Dieser führt nun aus, dass der Vater ja bereits seine Zustimmung erklärt hätte. (Es liegt keine beglaubigte Erklärung vor). Außerdem würde der jetzige Name des Kindes von sonst keinem Familienmitglied mehr getragen. Eine Bindung zum Kindesvater würde nicht bestehen. Außerdem hätte die Kindesmutter zusammen mit dem Kindesvater nie unter einem gemeinsamen Namen gelebt.
Anhörung des Kindes und der Kindesmutter ist erfolgt, obige Angaben wurden wiederholt.
Ab jetzt wird es verzwickt:
Der damalig zuständige Rechtspfleger hat nun die Genehmigung erteilt, für das Kind die Änderung des Familiennamens gemäß § 2 NamÄndG zu beantragen.
Dieser Antrag wurde in der Akte jedoch nie gestellt! Über den Einbenennungsantrag hingegen wurde nicht entschieden. Auch wurde keine rechtkräftige Ausfertigung der erteilten Genehmigung übersandt.
2 Wochen später wurde hingegen der Kindesvater zur Anhörung bezüglich der Einbenennung geladen. Dieser teilte telefonisch sodann mit, dass er die Genehmigung gegenüber dem Standesamt abgeben wolle. Bei der Kindesmutter (ohne Beteiligung des Anwalts) wurde angefragt, ob an dem Antrag auf Einbenennung noch festgehalten werde.
Diese teilte wenig später mit, dass der Kindesvater nach wie vor nicht mitspielt und daher eine Namensänderung vorgenommen werden soll.
Hat jemand eine Idee wie man die Kuh jetzt vom Eis kriegt? Ich muss quasi über den Einbenennungsantrag noch entscheiden, habe anscheinend das Einverständnis des Vaters, der ja offenbar nichts gegen die Namensänderung hat, aber von sich aus nicht tätig wird. Und ich habe einen Beschluss in der Akte, der dort eigentlich nicht hineingehört.
Für einen ungefähren Fahrplan wäre ich sehr dankbar!