Amtslöschung Dienstbarkeiten

  • Ich bräuchte Mal eure Hilfe.

    Im Grundbuch wurden im Rahmen eines Ersuchens nach VZOG vor ca. 25 Jahren neben den Grundstücken und den Eigentümer auch mehrere Dienstbarkeiten eingetragen. Bei den Dienstbarkeiten fehlt aber gänzlich der Rechtsinhalt. Daneben sind die Berechtigten nicht eindeutig ermittelbar (alte Firma deren Vermögen nach hiesiger Recherche verstaatlicht wurde = EdV RT: Energiebezirk sowie ein Eigentümer eines anderen sehr alten Flurstücks). Die ursprünglichen Bewilligungen sind nicht mehr auffindbar.

    Ich bin der Meinung daß es ein Fall für § 53 GBO ist, bei dem ich ja rechtliches Gehör gewähren müsste. Wie würdet ihr hier verfahren? Evtl. auch § 6 GBBerG anwenden?

    Wenn die Amtslöschung durch ist, wie würdet ihr mit dem dann nicht vollständig erledigten Ersuchen verfahren? Das Grundstück hat nach Vollzug des Ersuchens auch schon mehrere Eigentumswechsel hinter sich.

    Für eure Meinungen und Anregungen wäre ich dankbar.

    Grüße, Happy.

  • Handelt es sich um Dienstbarkeiten nach § 9 GBBerG?
    Dann würde ich nicht mal im Ansatz an eine Amtslöschung denken.
    Wer hat überhaupt die Löschung angeregt???
    Der Sachverhalt ist leider zu dünn um hier weiter auszuholen. Im Zweifel würde ich mich eher zurückhalten mit Löschungen von Amts wegen.

  • Es handelt sich nicht um Dienstbarkeiten nach § 9 GBBerG. Vielmehr wurden die Grundstücke zu Zeiten der DDR in EdV überführt. In dem Grundbuch für das EdV waren die Dienstbarkeiten nicht mehr erfasst gewesen. Erst nach der Wiedervereinigung wurden die Grundstücke durch Ersuchen des Kreises im Rahmen des VermG (nicht VZOG) wieder für den Alteigentümer eingetragen. Dabei ersuchte der Kreis auch die Eintragung der Dienstbarkeiten. Die ursprünglichen Bewilligungen sollen laut Eintragung aus der Zeit kurz vor dem 2. Weltkrieg stammen. Diese sind aber nicht mehr auffindbar. Die Rechte sind im Rahmen der Umschreibung für die Einführung des dabag aufgetaucht. Wir sind hier gehalten, solche Problemfälle der Migration schon im Vorfeld zu klären. Außerdem sollen mehrere Teilflächen von den betroffenen Grundstücken in nächster Zeit veräußert werden.

    Grüße, Happy.

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