Mir liegt eine Änderung der Teilungserklärung vor. X gibt von seinem Miteigentumsanteil einen Anteil ab. Es wird bewilligt und beantragt, die Belastungen in Abt. III an dem veräußerten Miteigentumsanteil zu Löschen. Es liegt eine Zustimmungserklärung der Gläubigerin vor, in der sie der Änderung der Teilungserklärung zustimmt und die Eintragung der Änderung der Teilungserklärung im Grundbuch bewilligt.
Kann in dieser Zustimmung auch ein Pfandfreigabe für den veräußerten Miteigentumsanteil gesehen werden, oder muss diese ausdrücklich für den veräußerten Miteigentumsanteil erfolgen.