Verfahren ohne Abtretungserklärung

  • Äh sorry lieber AndreasH,
    ich bin erstaunt !
    Quod non est in acta non est in mundo !
    Sofern der Schuldner kein Quittungsexemplar seines RSB-Antrags überreichen kann, helfen Deine Überlegungen nicht weiter. Dass die Richterin es einfach übersehen hat, oh je oh je, es kann nicht sein, was nicht sein darf.
    Dein Ansatz geht letztlich dahin, die Akten im HInblick auf § 274 StGB an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, sofern die Richterin erklärt, der RSB-Antrag habe vorgelegen.......
    Menno: ist es denn so schlimm, wenn von den Justizpratizieren was übersehen wird..... aber klar, es ist was verloren gegangen, die Justizplebeier sind es bestimmt gewesen...
    Bevorzuge den von mir schon aufgezeigten ansatz

    cum jrano salus

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • "Alea iacta est" um im Kontext zu bleiben ;). Ratet mal, was heute in der Post war; für mich ein Weihnachtsgeschenk ;). Sie ist tatsächlich da ! Vielen Dank an alle, dass Ihr Euch da mal Gedanken gemacht habt.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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