Grundbesitzabgaben im Insolvenzverfahren

  • Weiterhin viel Verwirrung gibt es bei massezugehörigen Grundstücken. Verschiedene Gemeinden wenden da teilweise verschiedene Rechtsansichten an, was die Grundbesitzabgaben angeht:


    (1) Grundsteuer (A oder B): Da ist inzwischen Konsens, dass die Steuer im Eröffnungsjahr Insolvenzforderung ist (da zu Beginn des Jahres als Jahressteuer festgesetzt)
    (2) Abfallgebühren: Einige Gemeinden sind da so großzügig, dass sie auch hier das Eröffnungsjahr als Insolvenzforderung ansehen, andere wiederum nicht.


    (3) Niederschlagswasser: Das gleiche Bild wie bei (2)

    Wie sind denn da Eure Erfahrungen? Und: Wie eindeutig ist denn da die Rechtslage?

  • Das wird wohl von der jeweiligen Satzung abhängen. Meist wird erfolgt die Festsetzung für jeweilige Monate. Im Gegensatz zur Grundsteuer steht hier ja auch eine Leistung dagegen.

    Genauso wird das wohl mit dem Abwasser geregelt sein....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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