Weiterhin viel Verwirrung gibt es bei massezugehörigen Grundstücken. Verschiedene Gemeinden wenden da teilweise verschiedene Rechtsansichten an, was die Grundbesitzabgaben angeht:
(1) Grundsteuer (A oder B): Da ist inzwischen Konsens, dass die Steuer im Eröffnungsjahr Insolvenzforderung ist (da zu Beginn des Jahres als Jahressteuer festgesetzt)
(2) Abfallgebühren: Einige Gemeinden sind da so großzügig, dass sie auch hier das Eröffnungsjahr als Insolvenzforderung ansehen, andere wiederum nicht.
(3) Niederschlagswasser: Das gleiche Bild wie bei (2)
Wie sind denn da Eure Erfahrungen? Und: Wie eindeutig ist denn da die Rechtslage?