Akteneinsicht eines Inkassobüros

  • Guten Morgen !
    Ich würde gerne Eure Meinung über die Akteneinsicht vonInkassobüros einholen.
    Bei einer Fortbildung war ein Beschluss des OLG Köln vom8.1.2018 (2 WX 277/17) Thema. Hiernach gehört ein Inkassobüro nicht zu demKreis der Verfahrensbevollmächtigten gem. § 10 FamFG, die berechtigt sind einemDritten in einem Auskunftsverfahren betreffend ein Nachlassverfahren zuvertreten.
    Die Auskunft kann nur dem Gläubiger selbst oder einem vomGläubiger bevollmächtigten Rechtsanwalt erteilt werden.
    Wie handhabt ihr das? Danke für Eure Meinungen J

  • Das ist wirklich interessant. In letzter Zeit häufen sich die Anfragen eines Inkassobüro, welches im Auftrag (Bevollmächtigungen wird immer beigefügt) des JC Altforderungen eintreibt.
    Das JC sagte auf Nachfrage: diese Forderung ist nicht abgetreten, heißt ja dann wohl man dürfte die Auskunft nur dem JC und nicht dem Inkassobüro geben??

  • Und konsequent auch nur dann, wenn JC anfragt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich tippe auf das Jobcenter, kann mich aber auch irren.

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  • Wie ich schon einmal sagte, ist eine Akteneinsicht keine Verfahrenshandlung eines Beteiligten, weshalb hier die speziellen Vorschriften für die Vertretung nicht gelten. Es ist Unsinn, einem durch ein Inkassounternehmen vertretenen Gläubiger die Akteneinsicht zu verwehren. Der Gläubiger ist doch eben kein Beteiligter am Nachlassverfahren im Sinne des § 10 FamFG. Es wird immer verrückter...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Sehe ich wie AKoehler und TL.

    Und was ich auch leider immer häufiger sehe, sind schlecht argumentierte OLG-Beschlüsse die von der Basis nicht hinterfragt, sondern einfach "nachgeplappert" werden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wie man als OLG so einen Unfug mal nebenher als obiter dictum rauhauen kann, erschließt sich mir nicht.

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