"Getrennte" Rückgabe des Erbvertrags

  • Die Beteiligten (geschiedene Eheleute) wollen den Erbvertrag aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Das Verhältnis ist dermaßen zerrüttet, dass sie sich unter keinen Umständen im selben Raum aufhalten wollen. Daher fragen sie an, ob es eine andere Lösung gibt.

    Ich sehe keine.

  • Den Wunsch kann man vielleicht verstehen, allerdings nicht erfüllen.

    Vielleicht hast du die Möglichkeit, das Rückgabeprotokoll soweit vorzubereiten, dass die beiden sich tatsächlich nur so kurz wie unbedingt nötig im selben Raum aufhalten müssen.
    Möglicherweise hast du getrennte Wartebereiche, wo sie sich nicht schon vor dem Termin begegnen.
    Eventuell hast du sogar einen Raum für die Rückgabe, wo sie nicht direkt nebeneinander sitzen müssten.
    ... aber dann ist wohl Schluss.

  • Die Beteiligten (geschiedene Eheleute) wollen den Erbvertrag aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Das Verhältnis ist dermaßen zerrüttet, dass sie sich unter keinen Umständen im selben Raum aufhalten wollen. Daher fragen sie an, ob es eine andere Lösung gibt.

    Ich sehe keine.

    Ich auch nicht (siehe Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl., § 2300 Rn. 5).

    Immerhin scheint zwischen den Testatoren noch insoweit Einvernehmen zu herrschen, als sie die Rückgabe des Erbvertrages erreichen möchten. Da sollte es doch "für den guten Zweck" möglich sein, die gegenseitige Abneigung für einige Minuten zu überwinden.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Extrawürste wegen Befindlichkeiten brate ich hier nicht. Es sollte den Erbvertragsparteien möglich sein sich für die kurze Zeit zusammenzureißen.


    das sehe ich auch so.
    Und sollte es ihnen nicht möglich sein, erfolgt halt keine Rückgabe. KINDERGARTEN
    Sie können ja Sekundanten mitbringen ........

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