Guten Morgen
Ich habe folgenden Fall und bräuchte mal bitte Hilfe.
Opa ist Grundstückseigentümer.
Opa überträgt im Wege der vorweggenommenen nun Grundstücke auf seinen Enkel vertreten durch die Kindeseltern(Sohn und Schwiegertochter).
Grundstücke sind mit beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten Leitungsrechte belastet.
Die Grundstücke sind verpachtet.
Gleichzeitig werden 3 Nießbrauchrechte bestellt:
1. Für Opa
2. Für Oma aufschiebend bedingt (Tod Opa)
3. Für Kindesvater aufschiebend bedingt Tod Oma und Opa.
Meine Fragen:
Könne die Kindeseltern vertreten? Ich glaube nein gem. §§ 1795, 1796 BGB verwandt in gerader Linie und nicht lediglich rechtlich vorteilhaft
Liegt ein lediglich rechtlicher Vorteil vor? Ich würde nein sagen wegen der Verpachtung , deshalb Vertretungsausschluss BGH Beschlussvom 03.02. 2005 gefunden
Muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden ,der den Vertrag genehmigt? Glaube ja
Bedarf dieser eine familiengerichtliche Genehmigung nach §§ 1821, 1822 BGB o.a. – hier bin ich mir nicht sicher wegen der 3 Rechte