Es wird beantragt folgende Zwasi einzutragen:
Beerdigungskosten 878 EUR
Hundesteuer 2012 39 EUR
Hundesteuer 2013 60 EUR
Hundesteuer 2014 60 EUR
Hundesteuer 2015 60 EUR
Grundsteuer B 2015 12,30 EUR
Grundsteuer B 2014 12,30 EUR
Grundsteuer B 2013 12.30 EUR
Mahngebühren 302 EUR
Grundsteuern sind für ein anderes Grundstück entstanden.
Weiterhin wird beantragt einzutragen 1 % Säumniszuschläge mtl. aus 12,30 EUR ab 1.07.2015, 107.2014, 1.07.2013, 1 % Säumniszuschläge mtl. aus 878 ab 31.05.2012, 1 % Säumniszuschläge auf 39 EUR ab Datum jeweiliges Jahr , 1 % Säumniszuschläge auf 60 EUR ab Datum jeweiliges Jahr.
Sind die Säumniszuschläge so eintragbar ? Nach meiner Meinung müssten diese jedoch nach § 240 AO auf volle 50 gerundet werden. bei 878 und 60 EUR ja noch möglich. Aber bei 39 und 12,30? Oder liege ich hier falsch?
Weiteres Problem ist, dass zeitgleich mit dem Ersuchen Zwasi der Antrag auf Eintragung einer GS eingegangen ist und die beiden Rechte damit erst mal grundsätzlich Gleichrang hätten.