Erlöschen der KG trotz Zustimmungsvorbehalt für vorl. Inso-Verwalter

  • Guten Morgen,

    ich wende mich schon wieder mit einem Problem an euch und hoffe auf gute Ratschläge und Tipps.

    Der Sachverhalt kurz und knapp:

    Bei einer GmbH & Co. KG ist bereits seit 3 Monaten eingetragen, dass ein vorläufiger Inso-Verwalter bestellt ist, und dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit dessen Zustimmung wirksam sind.

    Jetzt hab ich folgende Anmeldung bekommen:
    - Der Kd ist ausgeschieden
    - Der phG (die GmbH) hat das Geschäft im Wege der Anwachsung mit allen Aktiva und Passiva übernommen und führt es unter der Firma der GmbH fort.
    - Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt.
    - Die Firma ist erloschen.

    Angemeldet haben der GF des phGs und der Kd. Vom vorläufigen Inso-Verwalter hab ich noch gar nichts.

    Ich bin der Meinung, dass das so nicht geht, aber ich finde nichts im HRP und auch in Kommentaren hab ich bisher leider nichts gefunden.

    Wie seht ihr das denn? Hat vielleicht jemand eine gute Fundstelle?
    Wäre sehr dankbar für Hilfe :)

    Liebe, vorweihnachtliche Grüße
    Amira

  • Wüsste jetzt spontan nicht, warum das nicht gehen sollte.
    Der Zustimmungvorbehalt gilt ja für die KG und nicht für deren Gesellschafter. Die können mit ihren Anteilen weiterhin machen, was sie wollen. Nur will in der Regel will die Anteile wahrscheinlich keiner.
    Hättest du eine natürliche Person als Kommanditist und es ist vereinbart, dass diese bei Tod ausscheidet, wärst du genausoweit...

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Interessant wäre die Frage, ob das Insolvenzverfahren auf die phG als Rechtsnachfolgerin/Vermögensübernehmerin oder was auch immer übergeleitet werden könnte oder müsste. Was sagt die Insolvenzabteilung dazu?

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