Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Das Gericht hat einen KFB erlassen, die entstanden GK aber falsch berechnet. Der G-RA hat dagegen Erinnerung eingelegt, erfolgreich, und beantragt nun, uns die Kosten d. Verfahrens aufzuerlegen. Er beruft sich auf VV 3500, Kommentar Gerold/Schmidt, 21. Aufl., Rn 26 ff., 28.
Mir liegt der Kommentar nicht vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wir für Berechnungsfehler d. Gerichts, kostenersatzpflichtig sind.
Was sagen die Profis?
VG