Hallo zusammen,
folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen:
Ich habe eine in 1992 angeordnete Nachlassverwaltung übernommen. Mir liegt ein Schlussbericht aus 2016 vor, die Vergütung zugunsten des Nachlassverwalters wurde festgesetzt. Der Erbe ist verstorben. Dies ist mir nicht urkundlich belegt, aber aus sicherer Quelle berichtet worden. Die Erben sind nicht bekannt. Die Nachlassverwaltung ist bisher nicht aufgehoben worden.
1. Der Vergütungsbeschluss ist bisher nicht zugestellt, der Verwalter hat die Vergütung auch noch nicht dem Vermögen entnommen. Was kann ich hier tun? Eine öffentliche Zustellung scheidet wohl wegen des Todes des Erben aus.
2. So wie ich es aus der Akte entnehme, übersteigt die festgesetzte Vergütung den noch vorhandenen Nachlass. Kann (ggf. wann) die Nachlassverwaltung aufgehoben werden?
Vielen Dank fürs Mitdenken und ein schönes Wochenende!