Nachlassverwaltung - Erbe verstorben

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen:

    Ich habe eine in 1992 angeordnete Nachlassverwaltung übernommen. Mir liegt ein Schlussbericht aus 2016 vor, die Vergütung zugunsten des Nachlassverwalters wurde festgesetzt. Der Erbe ist verstorben. Dies ist mir nicht urkundlich belegt, aber aus sicherer Quelle berichtet worden. Die Erben sind nicht bekannt. Die Nachlassverwaltung ist bisher nicht aufgehoben worden.

    1. Der Vergütungsbeschluss ist bisher nicht zugestellt, der Verwalter hat die Vergütung auch noch nicht dem Vermögen entnommen. Was kann ich hier tun? Eine öffentliche Zustellung scheidet wohl wegen des Todes des Erben aus.

    2. So wie ich es aus der Akte entnehme, übersteigt die festgesetzte Vergütung den noch vorhandenen Nachlass. Kann (ggf. wann) die Nachlassverwaltung aufgehoben werden?

    Vielen Dank fürs Mitdenken und ein schönes Wochenende!

  • Ich muss erstmal die Augen reiben...das ist ja kaum zu fassen, welche zeitlichen Abläufe hier beschrieben werden...

    Wenn der Nachlass überschuldet ist (auch unter Berücksichtigung der Vergütung des NL Verwalters) hätte dieser Nachlassinsolvenz beantragen müssen.

    Wie sind denn die Zahlen, über die wir reden? Und warum dauert das bei euch Jahrzehnte?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    2 Mal editiert, zuletzt von TL (8. Dezember 2018 um 14:07)

  • Entschuldige bitte die späte Antwort, habe die Akte erst jetzt wieder auf dem Tisch.

    Per 31.12.2015 war ein Guthaben von 20.119,94 € vorhanden. Durch Beschluss vom 19.09.2017 wurde eine Verwaltervergütung in Höhe von 20.357,93 € festgesetzt.

    Weshalb das hier so lange läuft und weshalb keine Nachlassinsolvenz beantragt wurde, ist mir nicht bekannt. Habe das Verfahren wie gesagt erst vor kurzem übernommen (war bis dahin an einem anderen Gericht tätig).

    Ich habe zwischenzeitlich die Mitteilung des seinerzeit eingesetzten Zustellungsbevollmächtigten des (zwischenzeitlich verstorbenen) Erben, dass er nach wie vor zustellungsbevollmächtigt ist.

    Wie gesagt, der Erbe ist verstorben. Leider auch im Ausland, so dass ich keine Sterbeurkunde habe und wohl auch leider nicht bekommen werde.

    Kann ich dem Zustellungsbevollmächtigten den Vergütungsbeschluss noch zustellen und danach die Nachlassverwaltung aufheben?

  • Ist die Zustellungsvollmacht transmortal gültig? Aber auch wenn nicht, würde ich (weil kein Tod des Erben belegt ist) dennoch an den Bevollmächtigen zustellen. Das wäre nicht mein Problem bei so einem verbogenen Fall.

    Eigentlich müsste der NLV bei Überschuldung ja eine Insolvenz beantragen. Wenn aber nach seiner Auskunft bis auf seine Vergütung alles bezahlt ist und es für die jetzt nicht mehr ganz reicht, dann haftet dafür m.E der Erbe. Von dem scheint er ja wohl nichts mehr bekommen zu können bzw. ich vermute, dass der NLV schlicht das Vermögen vollends abgreift.

    Ehrlich? Bei den Vorgängen hier, würde ich meine Augen schließen, zustellen und zugleich aufheben. Fertig. Ach - Gerichtskosten nicht vergessen noch beim NLV zu erheben :)

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