Genehmigung für Geldentnahme durch die Eltern

  • Hallo, ich benötige mal euren Rat.
    Es liegt ein Antrag vor, dass die Eltern aus der Privatrente des Kindes einen Betrag von 16.000,00 EUR entnehmen dürfen, um ein behindertengerechtes Auto für das Kind kaufen zu können. Die Allianz benötigt die Genehmigung. Beigefügt sind lediglich ein Angebot des Autohauses für das neue Auto (daraus ergibt sich z.B. Sonderausstattung: Heckklappe zur Beförderung einer Person im Rollstuhl sitzend) und ein Schreiben über den aktuellen Policenwert der Privatrente von über 90.000,00 EUR.
    Kann es sein, dass überhaupt keine fam.-gerichtliche Genehmigung erforderlich ist?
    Und wenn doch, welche Unterlagen würdet ihr noch anfordern?
    Vielen lieben Dank.

  • Hallo an alle!

    Also: ich würde sagen, dass man vielleicht maximal über §§ 1643 Abs. , 1822 Nr. 1 BGB über eine Genehmigung nachdenken könnte. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, wird ja nur über einen Teil des Geldes verfügt; dem Kind bleiben ja noch ca.74.000 Euro übrig...ich meine nicht, dass eine Genehmigung nötig ist. Die Allianz (bzw. die Eltern) sollen Dir schreiben, auf WELCHER gesetzlichen Grundlage die Genehmigung nötig ist...Ein Kollege von mir hat wegen einer ähnlichen Geschichte bei der Versicherung nachgefragt, worauf sich deren Verlangen stützt. Antwort:haben wir immer schon so gemacht :)))))

  • Danke, Husky98, für deinen Beitrag. Aber mir geht es speziell um die Frage, ob für die Eltern überhaupt ein Genehmigungstatbestand vorliegt und da denke ich, hat knirps mit seiner Antwort voll ins Schwarze getroffen (keine Genehmigungstatbestand). Danke dir, knirps.

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