Auszahlung hinterlegtes Geld für Bestattungskosten

  • Liebe Mitstreiter,

    folgender Sachverhalt: Geldhinterlegung da Erben zunächst unbekannt. Alle Erben haben ausgeschlagen. Nun tritt die Stadt an die Tochter (hat auch ausgeschlagen) heran und fordert die Bestattungskosten. Nun stellt sich die Frage, ob das hier hinterlegte Geld nicht für diese Kosten verwendet werden kann- und wie das ggf. praktisch umgesetzt werden könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Habe ich schon gemacht.
    Zunächst einen Vermerk:

    Das Nachlassgericht hat gem. § 1960 BGB die notwendigen Fürsorgemaßnahmen für den Nachlass zu ergreifen, wenn die Erben unbekannt sind.
    Sämtliche bekannte Erben der Erblasserin haben vorliegend die Erbschaft ausgeschlagen. Danach hat XXX dem Nachlassgericht angezeigt, dass ein Guthaben von 643,35 € in den Nachlass fällt. Weitere Nachlassgegenstände sind nach Kenntnis des Nachlassgerichts nicht vorhanden. Der Sohn XXXX hat dem Nachlassgericht nachgewiesen, dass der die Beerdigungskosten i.H.v.2.861,01 € bezahlt hat und damit gem. § 1968 BGB eine dementsprechende Forderung gegen den Nachlass hat.

    Grundsätzlich müsste hier ein Nachlasspfleger bestellt werden, der die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen hätte. Dies ist bei einem so geringen Betrag wie hier jedoch nicht tunlich, da das Insolvenzgericht die Eröffnung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse ablehnen würde. Außerhalb des Insolvenzverfahrens stehen die Gläubiger in keiner Rangfolge, sie können in einer beliebigen Reihenfolge oder nach einem beliebigen Verteilungsmaßstab befriedigt werden (Palandt/Edenhofer, BGB, Rn. 4 zu § 1991). Vor diesem Hintergrund ist auch die Ermittlung oder Aufbietung weiterer Gläubiger nicht erforderlich.



    Für diese Art der Verteilung ist die Bestellung eines Nachlasspflegers nicht erforderlich, sie kann unmittelbar vom Nachlassgericht angeordnet werden.



    und dann ein Auszahlungsersuchen an die HL-Stelle

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!