Liebe Mitstreiter,
folgender Sachverhalt: Geldhinterlegung da Erben zunächst unbekannt. Alle Erben haben ausgeschlagen. Nun tritt die Stadt an die Tochter (hat auch ausgeschlagen) heran und fordert die Bestattungskosten. Nun stellt sich die Frage, ob das hier hinterlegte Geld nicht für diese Kosten verwendet werden kann- und wie das ggf. praktisch umgesetzt werden könnte.
Vielen Dank im Voraus!