Hallo liebe Kollegen,
ein Verfahren ausder Kategorie "Da ist der Wurm drin!" liegt mir mal wieder vor undich möchte an der Stelle nichts falsch machen – die Beteiligten sind wirklich justiz-gebeutelt.^^
Betroffene wohnte mit Vater in einem Haus auf Grundstück des Vaters. Bereits zu Lebzeiten des Vaters sollte das Grundstück an dessen Enkelin (Nichte der Betroffenen) und ihren Ehemann übertragen werden. Vater wurde ebenfalls betreut, sodass BtG in Übertragung schon involviert war. Aufgrund mangelnder Kommunikation zog sich Genehmigungsverfahren zur Übertragung unglaublich in die Länge – Ende vom Lied: Vater noch vor vollendeter Beurkundung verstorben.
Langes Heckmeck folgte und nun – juhu – stehen wir kurz davor, dass die Übertragung beurkundet werden kann– yeah! Nun das nächste Dilemma (oder auch nicht?):
Betroffene möchte auf dem Grundstück wohnen bleiben. Ihre Nichte als künftige Eigentümerin ist einverstanden. Man will ein Nebengelass zu Wohnzwecken ausbauen. Kosten dafür soll die Betroffene (die noch ohne Weiteres angehört werden kann und wohl ihr Einverständnis signalisieren wird) aus ihren reichlich vorhandenen Mitteln tragen. Ich sehe insoweit erstmal kein Problem, zumal Betreuer Rechnung legen muss und nichts "vorbeigeschummelt"wird.
Nun frage ich mich aber: Muss da nicht noch irgendwie das Wohnen abgesichert werden? Faktisch geht die Betroffene ja in Vorleistung. Sie kann erst drin wohnen, wenn das Nebengebäude ausgebaut ist. Reicht es, wenn die Beteiligten dann ein Vertrag über mietfreies Wohnen abschließen oder muss ein Wohnrecht dinglich gesichert werden?
Sorry, wenn meine Fragerei irgendwie naiv wirkt, aber angesichts dessen, was in dem Verfahren noch alles ansteht und schon erledigt ist, kann schon mal der Überblick flötengehen.