Mehrbedarfe Studium?

  • Hallo, habe eine Stipendiantin, die an einer Uni im Ausland studiert.

    Sie macht als Werbungskosten Kosten für Sprachkurse, Umzug ins Ausland, Masterbewerbung, Schreibmaterial sowie gelegentliche Heimreisen (Flugreise) etc. geltend. Wie seht ihr das? Inwieweit ist das als besondere Belastung zu berücksichtigen?

    Man muss dazu sagen, dass sie neuerdings (aufgrund des Stipendiums) über Einnahmen verfügt. Dieses lag zur Zeit der Bewilligung der VKH noch nicht vor. Damals war sie noch Studentin an einer deutschen Uni.

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