Hallo,
ich bin grade etwas am Rumschleudern:
Ich habe folgende Kostenentscheidungen:
Vergleich: Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Beschluss: Der Beklagte hat die Kosten der Widerklage in Folge seiner Rücknahme zu tragen.
Streitwert: Der Streitwert wird für das Verfahren auf 2100 Euro festgesetzt. Für den Vergleich beträgt der Streitwert 400 Euro.
(Meines Erachtens ist der Streitwert der Klage 400 Euro und der Widerklage 1700 Euro)
KFA der Klägerseite liegt vor. Diese beantragen die Festsetzung von 1,3 VG und 1,2 TG jeweils aus 1700 Euro.
Das kann ja aber meines Erachtens so nicht funktionieren.
Ich tendiere eher noch dazu:
1,3 VG + 1,2 TG (2100 Euro) abzüglich 1,3 VG + 1,2 TG (400 Euro) = Kosten der Widerklage
aber irgendwie widersprechen sich die Kostenentscheidungen und das hört sich alles nicht richtig an...
Hat mir vielleicht jemand einen Tipp?