Satzungsänderung - Anmeldung durch neue Geschäftsführer

  • Ich habe mal eine Frage:

    Es wird die Satzungsänderung einer Gesellschaft beurkundet.

    Zur Beurkundung wird zusätzlich ein privatschriftlicher Gesellschafterbeschluss mitgebracht, in dem zwei neue Geschäftsführer (gemeinsam vertretungsberechtigt) bestellt werden.

    Dürfen die neuen Geschäftsführer auch die Satzungsänderung mitanmelden?

    Dass sie sich selbst anmelden dürfen, ist mir bewusst ... aber auch die Satzungsänderung? :oops:

    Es gibt nämlich noch weitere Geschäftsführer der Gesellschaft, die bereits im Handelsregister eingetragen sind. Ich stelle mir nun die Frage, ob die Satzungsänderung von den "alten" Geschäftsführern angemeldet werden muss .... oder ... vielleicht nicht ....:oops:

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