Versäumung der EA-Frist nicht angefochten

  • Hallo,
    ich habe eine Nachlasssache, in der ich nun eine Erbausschlagung, aufgenommen von einem anderen AG, erhalten habe.
    Es wurde aufgenommen, dass derjenige seit 19.10.2018 Kenntnis hatte, daher wäre die Frist am 30.11.2018 abgelaufen. Die Ausschlagung wurde am 04.12.2018 aufgenommen und ging am 10.12.2018 bei mir ein. In der Ausschlagung hat der Rpfl nicht die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist aufgenommen.
    Was soll ich nun machen? Eigentlich prüfe ich die EA ja erst im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens, hier hatte der Erblasser Grundbesitz, eine Nachlasspflegschaft läuft bereits. Falls die Nachlasspflegerin die Grundstücke nicht verkaufen kann, würde es ja evtl. zu einem Erbscheinsverfahren kommen.

    Danke!!

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