wieder mal - eine Angelegenheit

  • Dem Ast. wurde Beratungshilfe wegen Forderungsabwehr gegen ein Inkassounternehmen wegen einer Forderung i.H.v. knapp 4800,00 bewilligt. Knapp 2 Monate später erhält der Ast. wiederum eine Rechnung des gleichen Unternehmens über 4200,00 €. Auch dafür wird Beratungshilfe beantragt. Der erste Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Es geht wohl darum, dass der Ast. wohl versehentlich einen "Vertrag" abgeschlossen haben soll. Also die übliche Abofalle.

    Ich habe zunächst dem Anwalt mitgeteilt, dass es sich m.E. um eine Angelegenheit, unter Verweis der entsprechenden Kriterien, handelt. Der Anwalt ist der Ansicht, dass es sich um zwei verschiedene Vertragsverhältnisse und Forderungen handeln würde und es sich somit um verschiedene Angelegenheit handeln würde.

    Ich bin mir nun nicht mehr so sicher. Wie ist Eure Meinung?

  • Ich würde es nur dann als eine Angelegenheit ansehen, wenn es um dieselbe Forderung bzw. zumindest eine Forderung aus dem selben Vertragsverhältnis handelt. Dazu haben wir aber zu wenig Angaben.

    Wenn es sich um verschiedene Forderungen aus unterschiedlichen Verträgen handelt, handelt es sich auch um verschiedene Angelegenheiten. Dann kannst du nur wegen einer eventuell vorliegenden Mutwilligkeit zurückweisen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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