Erstattungsfähigkeit Parteikosten

  • Auf der Beklagtenseite ist eine Versicherung, die nicht anwaltlich vertreten ist. Für die Teilnahme des Firmenjuristen an der mündlichen Verhandlung melde die Versicherung Abwesenheitsgeld in Höhe von 20 Euro pro Stunde an.
    Die Gegenseite widerspricht.
    Erstattungsfähig?
    Ich habe Zweifel, da gerade solche Tätigkeiten wie Teilnahme an einer mdl. Verhdl. zum Aufgabengebiet eines Firmenjuristen gehören und daher nicht gesondert erstattet werden können.

  • Zöller sagt: Doch! Die Zeitversäumnis für den Termin ist erstattungsfähig (§ 91, Einzelfälle (Rn. 13 bei mir), "Juristische Person").

  • :zustimm: Das habe ich auch öfter, wobei bei mir die Partei immer neben dem RA auftritt (RA-Zwang beim LG). Durch die Teilnahme des Mitarbeiters am Termin hat das Unternehmen einen Nachteil, da der Mitarbeiter für diese Zeit dem Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Daher prüfe ich das auch nicht - im Gegensatz zu Privatpersonen.

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