Hilfsmittel zur Rechtspflegerprüfung

  • Schönfelder, nicht programmierbarer Taschenrechner (obwohl das keiner prüft und da teilweise ganze §§-Ketten und Rechtsmittelbelehrungen abgespeichert waren- die Dozenten sind halt etwas älter und mit so einer Unterscheidung der Rechner klar überfordert), eventuell eine Vorschrift, die im Schönfelder nicht enthalten ist (diese wird dann mit der Klausur ausgeteilt) und das war es hier in Niedersachsen auch schon.

  • An der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege sind nur folgende Gesetzestexte als Hilfmittel zugelassen: Der Schönfelder (Gesamtausgabe einschließlich Ergänzungsband), die Beck'sche Textausgabe – GBO – und die Handelsregisterverordnung. Kommentare sind nicht zugelassen.

  • Vielen Dank an Insulaner und jfp! Nun wären noch interessant
    - Bad Münstereifel
    - Güstrow
    - Berlin
    - Rotenburg
    - Meißen.

    Vermutlich sind auch hier keine Kommentare als Hilfsmittel bei den Prüfungen zugelassen, stimmt´s?

    Weiter wäre von Interesse, ob die Hilfsmittel mit Anmerkungen versehen werden dürfen. Hier in Bayern gilt folgende Regelung:

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Für die HR Nord gilt folgendes:

    Zitat

    Es dürfen keine beschriebenen Notizblätter oder andere Ergänzungen enthalten sein.Den Vorschriftentexten dürfen keine handschriftlichen Kommentierungen oder Hinweise /Anmerkungen hinzugefügt sein, hiervon ausgenommen sind Unterstreichungen und Paragraphenangaben (Zahlen). Register zum Auffinden der Gesetze sind erlaubt. Bei umfangreichen Gesetzen ist eine Markierung von Paragraphen in Hunderterschritten zugelassen.

  • In Bad Münstereifel kriegt man einen Schönfelder nebst Ergänzungsband von der FH gestellt, heißt also dass es keinerlei handschriftliche Zusätze, Unterstreichungen ect. gibt. Braucht man irgendwelche anderen Gesetzestexte z.B. für IPR dann werden diese mit der Klausur ausgehändigt. Außerdem darf man einen einfachen Taschenrechner benutzen, auch den kriegt man gestellt, Programmierungen unmöglich. Für die GBR-Klausur wird außerdem die Grundbuchverfügung nebst Mustergrundbücher zur Verfügung gestellt. Für die Straf-Klausur gibt es Kalender.

  • Berlin nackter Schönfelder + EB (ohne alles). Was du dir da in der Klausur reinpsinselst, ist dein Bier.
    HRV und GBV glaube ich auch.

    Edit: Richtig: Taschenrechner für Kosten und Immo.

  • Taschenrechner von der FH gestellt- daran sollte sich die HR Nord mal ein Beispiel nehmen. Eine einfache Lösung, um Betrug zu vermeiden.

    Dann wäre ich mir als dummer, weil ehrlicher Student nicht so blöd vorgekommen, wenn im Nachhinein gezeigt wurde was die Mitschüler so auf dem Taschenrechner hatten und damit durchgekommen sind.

  • An der Hochschule Meißen in Sachsen - wenn sich da nichts geändert hat - sind neben einem nicht programmierbaren Taschenrechner im schriftliche Examen als Hilfsmittel zugelassen:

    Schönfelder ohne Unterstreichungen oder jedwede Eintragungen
    Palandt (blank)
    Thomas-Putzo (blank)
    Demharter (blank)

  • In Rotenburg:
    Schönfelder+ EB (nur mit Reiter zum Finden von Gesetzen, sonst blanko)
    Casio FX-85 MS (nur der!)

    So gilt es zumindest nach alter APO. Ob sich das bei der neuen (Abschluss 2020) ändert, weiß ich leider nicht

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