Hallo und guten Morgen,
ich habe einen KfA nach § 788 ZPO an das Gericht versandt und auch gleich die 3,50 € Zustellkosten eingezahlt. Jetzt fordert das Gericht nochmals 3,50 € mit der Begründung, dass ja sowohl der Kostenfestsetzungsantrag wie auch der Beschluss zuzustellen sind und deshalb doppelte Auslagen anfallen würden.
Stimmt das?
Grüße
Liane