Pfändung und Überweisung eines Freistellungsanspruchs

  • Vollstreckt werden soll aus einemProzessvergleich, in dem ein Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen denSchuldner A tituliert ist. In diesem Vergleich ist außerdem eine Verpflichtungeines Dritten B, der in meinem vorliegenden Verfahren Drittschuldner ist, tituliert.Diese besagt, dass der Dritte B den Schuldner A in die Lage versetzen muss, dieZahlung erbringen zu können.


    Vorgelegtwurde ein Antrag auf Erlass eines PfÜB gegen den Schuldner A, Drittschuldner istB. Gepfändet werden soll der Freistellungsanspruch des Schuldners A gegen dieDrittschuldnerin B.

    Auf welcher Rechtsgrundlagesoll das im Rahmen eines PfÜB möglich sein?

    :oops:

  • Gegen eine Pfändung eines Freistellungsanspruchs sehe ich im Grunde keine Bedenken. In der Hand des Gläubigers verwandelt sich dann der Freistellungsanspruch des A in einen Zahlungsanspruch gegen B. Rechtsgrundlage: §§ 829, 835 ZPO

    Allerdings liegt hier kein Freistellungsanspruch vor, sondern eine Patronatserklärung. Dabei wird man unterscheiden müssen, ob es eine interne harte oder eine externe harte Patronatserklärung ist.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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