Das Insolvenzgericht übersendet gem. MiZi Beschluss über Einsatz eines vorläufigen Gläubigerausschusses gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a Abs. 1 Inso.
Nach meiner Recherche muss ich das nicht eintragen, da weder Zustimmungsvorbehalt noch vorläuf. InsO-Verwalt. etc.
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