Heute habe ich zum ersten Mal einen EWIV einzutragen.
Mir stellt sich eine praktische Frage zu besonderen Veröffentlichung gem. § 11 EWIV-VO im Amtsblatt der EU.
Schicke ich einfach eine Eintragungsmitteilung nebst den Zusatzangaben an das Amt für Veröffentlichungen der EU in Luxemburg?
Per Post oder elektronisch (egvp)?
Vielleicht kann jemand aus Berlin oder anderen größeren Gerichten helfen, bei denen ich mehrere EWIV gefunden habe.
Danke schonmal.