EWIV Veröffentlichungen

  • Heute habe ich zum ersten Mal einen EWIV einzutragen.
    Mir stellt sich eine praktische Frage zu besonderen Veröffentlichung gem. § 11 EWIV-VO im Amtsblatt der EU.

    Schicke ich einfach eine Eintragungsmitteilung nebst den Zusatzangaben an das Amt für Veröffentlichungen der EU in Luxemburg?
    Per Post oder elektronisch (egvp)?

    Vielleicht kann jemand aus Berlin oder anderen größeren Gerichten helfen, bei denen ich mehrere EWIV gefunden habe.
    Danke schonmal.

  • Wir haben gestern eine Nachricht bekommen, wie ab 01.01.2019 vorzugehen ist.
    "Ab dem zuvor genannten Stichtag dürfen die entsprechenden Veröffentlichungsersuchen daher nur noch unter Nutzung der speziell hierfür vorgesehenen elektronischen Formulare in eNotices erstellt und sodann per E-Mail an OP-OJS-COORDINATION@publications.europa.eu zum Zwecke der Veröffentlichung versandt werden."
    Folgt eine Anleitung.

    Das müsstet ihr auch über eure IT-Stelle bekommen.

    Bis dahin soll es noch in Papierform oder per Fax funktionieren. Ich hatte allerdings noch keine EWIV...

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