KP21/24 + Begleitpapier

  • moin moin,

    als Neuling im Forum und im Strafrecht habe ich ´ne Frage zur Fahndung.

    Der Delinquent ist Ausländer und zur allgemeinen Fahndung mit Haftbefehl wegen einer Restfreiheitsstrafe ausgeschrieben.
    Da er vermutlich nicht in Deutschland einreist, läuft die Fahndung bisher ins Leere.
    Habe meiner Richterin die Frage nach der Erstellung eines europäischen Haftbefehls gestellt.
    Nunmehr soll ich den bestehenden Haftbefehl erweitern auf die europäischen Nachbarstaaten.
    M.E. wäre das bestehende KP 21/24 entsprechend zu erweitern. Wie/Wo/Was ist das im KP erwähnte Begleitschreiben?
    Danke für die Input.

  • Sorry für die unvollständigen Angaben.
    Er wurde damals nach Jugendstrafrecht als Heranwachsender verurteilt.
    Die Zuständigkeit ist jedenfalls gegeben.

  • Es ist also ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, § 457 Abs. 2 StPO?

    Dann kannst Du die Fahndung mittels Europäischen Haftbefehls auch auf die Schengenstaaten ausweiten. Dazu musst Du einen EuHB, KP 21 und den Vordruck 40a ausfüllen und der Polizei schicken.

    "Europäische Nachbarstaaten" gibt es so nicht mehr. Das stammt noch aus der Zeit vor dem EuHB. Diese Begleitschreiben gibt es mittlerweile auch nicht mehr. Im Vordruck 40a musst Du die Fahndungszone bestimmen (Schengenraum ist Zone 2).

    Die Möglichkeit von Schmerz ist der Punkt, an dem Liebe entsteht.

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