Nachlassgericht im Erbscheinverfahren

  • Die verfassungsmässigen Rechte der Beteiligten (rechtliches Gehör) kann das Gericht nun mal nicht wahrnehmen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Soweit mir bekannt, werden Pfleger gem. § 1913 im Erbscheinverfahren auch nicht von allen Gerichten bestellt. Da gibt es anscheinend unterschiedliche Auffassungen.

    Das sind dann die Gerichte, die aus lauter Angst der Kosten des zu bestellenden Pflegers lieber auf die Bestellung verzichten oder die glauben, dass sie die einzigen Hüter des Rechts sind und deshalb der Auffassung sind, ein Pfleger sei unnötig.

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