Im Kaufvertrag wird die Auflassung erklärt ohne das eine Bewilligung oder ein Antrag erklärt werden.
Der Notar wird angewiesen den Eigentumswechsel mit Eigenurkunde zu bewilligen und zu beantragen.
Ist diese Anweisung gleichzusetzen mit einer Vollmacht ?
Danke für eure Beiträge