Ich hab im Moment aber auch nur komische Sachen...
Hatte schon mal jemand einen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag wo die herrschende Gesellschaft eine nicht eingetragene Körperschaft des öffentlichen Rechts ist? Genauer gesagt ein Zweckverband. Die Körperschaft ist alleinige Gesellschafterin meiner beherrschten GmbH.
Geht das denn überhaupt? Ich suche schon in Kommentaren zum § 291 AktG, aber was hilfreiches gefunden habe ich noch nicht...
Und selbst wenn das geht, wie lasse ich mir denn nachweisen wie der Zweckverband vertreten wird?
Einfach durch Einreichung der Satzung und dann Protokoll der letzten Vorstandswahl? Das ist ja doch sehr dünn...
Hat da jemand eine gute Idee für mich?