Unternehmensvertrag mit Körperschaft des öffentlichen Rechts?

  • Ich hab im Moment aber auch nur komische Sachen... :(

    Hatte schon mal jemand einen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag wo die herrschende Gesellschaft eine nicht eingetragene Körperschaft des öffentlichen Rechts ist? Genauer gesagt ein Zweckverband. Die Körperschaft ist alleinige Gesellschafterin meiner beherrschten GmbH.

    Geht das denn überhaupt? Ich suche schon in Kommentaren zum § 291 AktG, aber was hilfreiches gefunden habe ich noch nicht...

    Und selbst wenn das geht, wie lasse ich mir denn nachweisen wie der Zweckverband vertreten wird?
    Einfach durch Einreichung der Satzung und dann Protokoll der letzten Vorstandswahl? Das ist ja doch sehr dünn...

    Hat da jemand eine gute Idee für mich? :/

  • Das geht, denn die Bezeichnung "einem anderen Unternehmen" ist rechtsformneutral. Insbesondere können auch Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts herrschendes Unternehmen sein (BGH NJW 1978, 104 "Gelsenberg", herrschendes Unternehmen war dort die Bundesrepublik Deutschland.

    Wie der Zweckverband vertreten wird steht in der Satzung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Dieses Urteil hab ich auch schon mal gesehen, hm. Ok.
    Erst mal vielen Dank :D

    Sagen wir mal das ginge grundsätzlich.
    Auch wenn die Körperschaft nirgends eingetragen ist?
    Also Satzung und Beschlüsse über Vorstandswahlen anfordern kann ich, klar. Dann weiß ich auch wer da vertritt.
    Aber trage ich den UV dann so ganz ohne Registerstelle des herrschenden Unternehmens ein? :/

  • Dieses Urteil hab ich auch schon mal gesehen, hm. Ok.
    Erst mal vielen Dank :D

    Sagen wir mal das ginge grundsätzlich.
    Auch wenn die Körperschaft nirgends eingetragen ist?
    Also Satzung und Beschlüsse über Vorstandswahlen anfordern kann ich, klar. Dann weiß ich auch wer da vertritt.
    Aber trage ich den UV dann so ganz ohne Registerstelle des herrschenden Unternehmens ein? :/

    Genau. Ein Körperschaftsregister gibt's nicht.

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  • Hm, das werde ich erst wissen, wenn die ich die Satzung bekommen habe.
    Das ist in meinem Fall ein Abfall-Zweckverband. Die Satzung habe ich angefordert, da warte ich noch drauf.
    Müsste der dann überhaupt als Körperschaft ins HRA oder als Verband ins VR?
    Ich bin hier total überfragt, mit so was hatte ich noch nie zu tun... >.<

  • Wenn der Verband als solcher wirtschaftlich tätig wäre, könnte er ja nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
    Nach § 3 Abs. 2 HRV wäre er in HRA einzutragen. Ich habe selbst allerdings noch nie einen Zweckverband eingetragen. Ist dieser selbst tätig
    oder koordiniert er nur die Tätigkeit von Unternehmen?

  • Ist dieser selbst tätig
    oder koordiniert er nur die Tätigkeit von Unternehmen?

    Das hoffe ich herauszufinden, sobald ich die Satzung habe.

    Ich hab bisher auf der Homepage des Zweckverbands recherchiert, aber da steht halt auch überall die Tochter-GmbH, die jetzt beherrschte Gesellschaft werden soll, dabei. Es gibt auch eine Rubrik mit "Mitarbeiter"n, aber da sind auch alle Stellen von der Deponie (das ist die GmbH) dabei, das kann man nicht unterscheiden.
    Die GmbH hat als Gegenstand zumindest den Betrieb des gewerblichen Deponieraums und die Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben, sodass ich hoffe der Zweckverband hat nur die Organisation und/oder Überwachung oder so...

    Wenn ich am Ende zu dem Schluss käme, dass der Zweckverband nicht eingetragen werden muss, dann ist das "Nicht-eingetragen-sein aber auch per se kein Hindernis für die Eintragung des UVs oder?

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