Hallo!
die RA müssen ja auch im Überprüfungsverfahren noch entsprechendverantwortlich sein. Jetzt hab ich hier ne Kanzlei die schreibt, dass sie keinMandat mehr haben (was ja in dem Fall egal ist sie bleiben trotzdem zuständig)und der zuständige Kollege die Kanzlei verlassen hat. Ich finde dazu nichts wieist das denn nun? Ich meine das ziehlt dann doch auch nicht direkt auf deneinzelnen RA?