In einem familiengerichtlichen Vergleich wurde die Auflassung eines Grundstücks erklärt und die Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch bewilligt und beantragt.
Der Vergleich wurde in einer mündlichen Verhandlung unter Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers erklärt. Im Anschluss an die Auflassung folgt der Passus "Vorgelesen und genehmigt".
Über den gesamten Vergleich wurde ein Protokoll erstellt, welches mit dem Passus "Vorgespielt und genehmigt" sowie mit "Gez. Name, Vorsitzender Richter" endet.
Mir liegt eine formgültige Ausfertigung vor mit der die Eintragung der Eigentumsänderung nun beantragt wird.
Einzig der Rechtskraftvermerk fehlt. Ein solcher ist aber m.E. entbehrlich, da die Auflassung sowie die Bewilligung der Eigentumsumschreibung von den Parteien nachweislich genehmigt wurde.
Was meint Ihr hierzu?