In einem notariellen Kaufvertrag wird das Grundstück Flst. 344 mit 1.000 qm und eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 344 mit 300 qm verkauft.
Es wird die Eintragung einer Erwerbsvormerkung beantragt.
Kann vorliegend eine Erwerbsvormerkung eingetragen werden, in der beide Ansprüche enthalten sind?