Guten Morgen ihr Lieben,
ich habe heute ein etwas nerviges Thema und brauch einen Denkanstoß.
Ich habe vermehrt wieder falsch abgegebene e.V.s dahingehend, dass versichert wurde, dass der Rechtsanwalt noch nicht aufgesucht wurde.
Dieser war aber bereits tätig, aber die 4 Wochen Frist ist eingehalten.
Grundsätzlich könnte man da sagen: Egal, die Frist ist gewahrt.
Mir geht es da aber ein bisschen um das Prinzip. In der mündlichen Sprechstunde, erkläre ich den Antragstellern, was eine e.V. ist und lasse mir eben auch versichern, dass noch kein RA aufgesucht wurde. Damit kann man nämlich, wie die Vergangenheit zeigt, auch viel Schindluder treiben.
Der RA ist genervt (weil Frist ja eingehalten ist; ist doch egal ob sie falsche Angaben machen, denn die verstehen sowieso nicht was ich ihnen da erzähle).
Wie geht ihr mit solchen Sachen um? Auszahlen und weglegen oder schickt ihr die Sache trotzdem zur StA?