zu viel gezahlte PKH-Raten

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgenden Fall:

    Der Beklagten wurde PKH mit monatlichen Raten in Höhe von 63,00 € bewilligt.
    Die Kostenschuld beläuft sich auf 1.500,00 €. Die geforderten Leistungen betragen wegen der 48 Monatsraten lediglich insgesamt 1.008,00 €.

    Nun hat die Beklagte alle 48 Monatsraten beglichen und noch eine 49 Rate gezahlt, obwohl sie hierzu ja nicht aufgefordert wurde. Nun meine Frage: Müssen die zu viel gezahlten 63,00 € zurückerstattet werden oder kann ich diese verrechnen, da ja grundsätzlich noch ein Restbetrag bestünde?


    Ich wünsche euch bereits jetzt eine schöne Weihnachtszeit :D

  • ... Nun hat die Beklagte alle 48 Monatsraten beglichen und noch eine 49 Rate gezahlt, obwohl sie hierzu ja nicht aufgefordert wurde. Nun meine Frage: Müssen die zu viel gezahlten 63,00 € zurückerstattet werden oder kann ich diese verrechnen, da ja grundsätzlich noch ein Restbetrag bestünde? ...

    Theoretisch könnte der Betrag einbehalten werden, wenn die gezahlten 63,00 EUR aus erworbenem Vermögen und nicht aus Einkommen stammen (Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 115 Rn. 81) und die Vierjahresfrist aus § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO noch nicht abgelaufen ist.

    Praktisch veranlasse ich in solchen Fällen - jedenfalls dann, wenn ich keine begründeten Anhaltspunkte dafür habe, dass der Partei nachträglich Vermögen zugeflossen ist - die Rückzahlung des über die 48 Raten hinaus entrichteten Betrages. Meist hat die Partei schlicht vergessen, den Dauerauftrag löschen zu lassen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Was war denn bei Ratenanordnung für eine Mitteilung an die Landeskasse gegangen (Kost3)? Dort wird doch der Maximalbetrag angegeben. Und wenn die Partei zu viel zahlt, was bei eingerichteten Daueraufträgen regelmäßig vorkommt, wenn die vergessen werden zu löschen, bekommen die Leute ihr Geld von der Landeskasse zurück überwiesen und auch eine Mitteilung, dass sie die Zahlung einstellen sollen.

  • Was war denn bei Ratenanordnung für eine Mitteilung an die Landeskasse gegangen (Kost3)? Dort wird doch der Maximalbetrag angegeben. Und wenn die Partei zu viel zahlt, was bei eingerichteten Daueraufträgen regelmäßig vorkommt, wenn die vergessen werden zu löschen, bekommen die Leute ihr Geld von der Landeskasse zurück überwiesen und auch eine Mitteilung, dass sie die Zahlung einstellen sollen.


    Funktioniert das wirklich so ohne gesonderte Anordnung des Gerichts? :gruebel:

    (Könnte mir eher vorstellen, dass die Justizkasse das Geld einbehält und das Gericht um Mitteilung bittet, was mit den Beträgen geschehen soll.)

  • Funktioniert das wirklich so ohne gesonderte Anordnung des Gerichts? :gruebel:


    Ja. Die Kasse zieht die Raten bis zu dem vom Gericht angegebene Höchstbetrag ein.
    Bei Erstanordnung mit Kost3 wird erst mal ein fiktiver Höchstbetrag angegeben - i.d.R. Ratenhöhe x 48. Nach Ende des Verfahrens werden die konkreten Kosten abgerechnet - wenn ein niedrigerer Betrag raus kommt, geht eine Kost3a mit dem korrigierten Gesamtbetrag an die Kasse. Und dann braucht das Gericht nichts mehr machen. Zuviel gezahlte Kosten zahlt die Kasse zurück.

    Im vorliegenden Fall ist aber offensichtlich eine falsche Kost3 an die Kasse gegangen: Der angegebene Gesamtbetrag war höher als 48 Monatsraten. Das ist so nicht richtig. Unsere Landeskasse passt da auf und schickt solche Anordnungen gleich wieder zur Korrektur zurück. Ist wohl hier nicht passiert. In dem Fall müsste mal noch eine Kost3a gemacht werden.
    Und dann guckt die Kasse vor der Rückzahlung, ob es noch andere offene Kostenrechnungen gibt. In dem Fall prüft sie selber, ob sie was verrechnen kann.

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