Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Der Beklagten wurde PKH mit monatlichen Raten in Höhe von 63,00 € bewilligt.
Die Kostenschuld beläuft sich auf 1.500,00 €. Die geforderten Leistungen betragen wegen der 48 Monatsraten lediglich insgesamt 1.008,00 €.
Nun hat die Beklagte alle 48 Monatsraten beglichen und noch eine 49 Rate gezahlt, obwohl sie hierzu ja nicht aufgefordert wurde. Nun meine Frage: Müssen die zu viel gezahlten 63,00 € zurückerstattet werden oder kann ich diese verrechnen, da ja grundsätzlich noch ein Restbetrag bestünde?
Ich wünsche euch bereits jetzt eine schöne Weihnachtszeit