Guten Morgen liebe Kollegen,
der Gläubiger tritt die Darlehensforderung, die durch genau bezeichnete Buchhypothek gesichert ist, nebst allen Rechten und Ansprüchen in vollem Umfang an den Erschienenen zu 2. ab. Er bewilligt und beantragt, die Abtretung der Hypothek im Grundbuch einzutragen. Würdet ihr eine Ergänzung wegen der Zinsen verlangen oder wäre für euch klar, dass diese von Anfang an abgetreten sein sollen?
Danke euch.