Nachweis Vertretung GmbH nach Abberufung Geschäftsführer

  • Guten Morgen.
    Die als Eigentümerin eingetragene GmbH wird lt. HR bei mehreren Geschäftsführern durch den GF Müller-Lüdenscheid gemeinsam mit einem weiteren GF vertreten.
    Mit dem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung reicht der Notar seine Urkunde vom 01.12.2018 ein. Dort tritt für die GmbH allein der GF Müller-Lüdenscheid auf. Ein weiterer in der Urkunde aufgenommene GF Dr. Klöbner wurde vom Notar durchgestrichen und sodann handschriftlich in der UR vermerkt: „Die Abberufung von Dr. Klöbner erfolgte mit Beschluss vom 01.11.2018, die Eintragung im Handelsregister ist noch nicht erfolgt.“ Tatsächlich ist Eintragung im HR dann am 10.12.2018 erfolgt.
    Reicht mir der handschriftliche Vermerk des Notars oder benötige ich noch den Abberufungsbeschluss vom 06.11.2018 in der Form des § 29 GBO?

    Vielen Dank.

  • Ich würde mir unter handelsregister.de unter "Dokumente" den Abberufungsbeschluss ansehen. Darf denn ein GF allein handeln oder braucht die GmbH zwei GF?

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